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Honorarrechnung

 

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt.

Die Honorierung erfolgt in Anlehnung an die  Gebührenordnung für Ärzte in Deutschland.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Chipkarten von uns in Spanien nicht angenommen werden können.

Nach Behandlung erhalten Sie eine Rechnung analog der Gebührenordnung für Ärzte Deutschland (GOÄ), die bei der Krankenkasse oder Reiseversicherung eingereicht werden kann.

Private Krankenversicherungen und Reiseversicherungen  erstatten unsere Rechnungen daher in aller Regel.

Bei gesetzlich versicherten ist die Erstattung sehr unterschiedlich, hier können wir keine Aussage über die Erstattung machen.

Gesetzlich Versicherte haben aber Anspruch auf kostenlose Behandlung in den öffentlichen Gesundheitszentren!

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